Aktenabgabe

Informationen für Universitätsmitarbeitende

Die Universität unterliegt Rechtsvorschriften zur Aktenhaltung mit Aufbewahrungsfristen sowie zu den notwendigen Vorgängen bei der späteren Archivierung bzw. Vernichtung der Akten. Akten und Unterlagen dürfen nicht ohne vorherige Beteiligung des Archivs vernichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Übergabe von Akten an das Archiv derzeit - von Sonderfällen abgesehen - nur bis Ende Juni des jeweiligen Jahres möglich ist. Für die Bewertung der Akten benötigen wir vorab eine Auflistung der Inhalte.

Informationen zur Aktenabgabe

Allgemeine Informationen

Außeruniversitäre Akten und Bilder mit Bezug zur Universitätsgeschichte können dem Universitätsarchiv zur Aufbewahrung und Nutzbarmachung angeboten werden. Die Nutzungsrechte gehen dabei auf das Archiv über.